Leistungsprofil unserer Kanzlei

Kanzlei Welsch & Partner

Wir bieten unseren Mandanten auf Grund langjähriger Erfahrung und ständiger Weiterbildung eine umfassende und fundierte Rechtsberatung in allen Schwerpunktbereichen, die wesentlich dazu beiträgt, dass langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar, vertreten wir Sie vor allen deutschen und französischen Gerichten mit vollem Einsatz. Beratungsverträge werden von uns individuell mit den Mandanten abgestimmt, Betreuung und Präsenz vor Ort sind selbstverständlich.

Rechtsanwältin Danielle Welsch und Rechtsanwalt Bernhard Welsch arbeiten bei der Ausarbeitung von letztwilligen Verfügungen und der Testamentsvollstreckung eng mit qualifizierten Notaren und Steuerberatern zusammen, um Ihnen fundierte Lösungen zu bieten.

Kanzleihistorie

Die Kanzlei wurde 1950 von Rechtsanwalt Hubert Ney, Ministerpräsident des Saarlandes a.D., gegründet.

Am 1.2.1978 übernahm Rechtsanwalt Bernhard Welsch, Sohn des Ministerpräsidenten des Saarlandes a.D. und geheimen Oberjustizrates Heinrich Welsch, als alleiniger Gesellschafter die Kanzlei.

Am 1.1.1996 trat Rechtsanwältin Danielle Welsch in die Kanzlei ein und prägte in der Folgezeit eine zusätzliche Ausrichtung im Bereich Familien- und Erbrecht. Die Kanzlei Welsch & Welsch verlegte ihren Standort am 1.2.1996 von Saarlouis nach Wallerfangen.

Am 1.8.2000 wurde zusammen mit Rechtsanwalt Thierry Coumes eine Bürogemeinschaft gegründet, seitdem ist die Kanzlei Welsch & Welsch verstärkt im Raum Saar-Lor-Lux tätig.